Neu erschienen: Köbrich, Tim Oliver, «Das Kind am digitalen Pranger. Die Exposition des Kindes in der digitalen Öffentlichkeit als Kindeswohlgefährdung nach Art. 307 Abs. 1 ZGB», in: Jusletter 18. Mai 2026.
Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen die öffentliche digitale Exposition eines Kindes eine eigenständige Kindeswohlgefährdung nach Art. 307 Abs. 1 ZGB darstellen kann.
Dr. iur. Tim Oliver Köbrich (Jg. 1981) ist seit 2011 in juristischer Praxis, Forschung und Lehre tätig.
Sein Weg in die Rechtswissenschaft führte über die Praxis: Während mehr als eines Jahrzehnts arbeitete er in der präklinischen Notfallmedizin und in der internationalen Repatriierung – in einem Berufsfeld, in dem unter Zeitdruck und mit unvollständiger Information entschieden wird. Diese Erfahrung prägt seine juristische Arbeit bis heute.
Er studierte Rechtswissenschaften an der FernUni Schweiz, an der Universität Bern und an der Université de Fribourg, wo er mit einer Dissertation im Medizinrecht summa cum laude zum Dr. iur. promoviert wurde. Seit 2017 ist er Vizepräsident und Mitglied der Geschäftsleitung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
In seiner Forschung verbindet er Privatrecht und öffentliches Recht mit rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Perspektiven. Im Zentrum steht das Verhältnis von Individuum, Staat und Institutionen: Wie entscheiden Behörden und Organisationen legitim, wenn Wissen unvollständig ist und wie werden Macht, Verantwortung und Folgen zugerechnet?
Er ist Autor einer Monografie, von Kommentierungen im Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch sowie von Beiträgen in Sammelwerken, Fachhandbüchern und Fachzeitschriften und war vielfach als Referent, Dozent und Workshopleiter tätig. Seine Weiterbildung führte ihn unter anderem an die Université de Fribourg (Kommunikation) und an die London School of Economics and Political Science (Recht, Politik und Governance künstlicher Intelligenz).
Tim Oliver Köbrich lebt mit seiner Frau und seinen drei Kindern im Berner Oberland.
Wie treffen Institutionen unter Unsicherheit legitime Entscheidungen – und wie werden Macht, Verantwortung und Folgen zugerechnet?
Vier Themenfelder verbinden Forschung, Lehre, Führungserfahrung und institutionelle Praxis.
Rechtlich und ethisch verantwortbares Entscheiden bei unvollständiger Information: Urteilskraft, Augenmass und Fingerspitzengefühl, professionelle Ermessensausübung, Entscheidungsprozesse in komplexen und sicherheitskritischen Organisationen sowie die Zurechnung von Verantwortung in arbeitsteiligen Institutionen.
Autonomie, Urteilsfähigkeit und Schutz der Person, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie die rechtliche und institutionelle Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Menschen.
Rechtliche Fragen der medizinischen Behandlung und Gesundheitsversorgung, insbesondere Patientenautonomie und Patientenwille, Heilbehandlung durch nichtärztliche Gesundheitsberufe, Reanimationsentscheide sowie die rechtliche Organisation der präklinischen Notfallmedizin.
Legitimität algorithmisch unterstützter Entscheidungen, Verantwortung und menschliche Kontrolle beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Behörden und Institutionen sowie die rechtlichen und ethischen Grenzen der Delegation an technische Systeme.
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