Neu erschienen: Köbrich, Tim Oliver, «Künstliche Intelligenz im Kindes- und Erwachsenenschutz. Massarbeit und Aktenkundigkeit als Grenzen des KI-Einsatzes», in: Jusletter 28. September 2026.
Was, wenn KI einen KESB-Entscheid mitprägt – und niemand es den Akten ansieht? Der Beitrag untersucht die rechtlichen Grenzen des KI-Einsatzes im Kindes- und Erwachsenenschutz: Prognosewerte ersetzen keine individuelle Beurteilung; entscheidrelevante KI-Nutzung muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Vorgeschlagen wird ein gesamtschweizerischer Fachstandard für die Praxis.
Dr. iur. Tim Oliver Köbrich (Jg. 1981) ist Jurist und Führungskraft mit langjähriger Erfahrung in Geschäftsleitungen und Gremien. Seit 2011 ist er in juristischer Praxis, Forschung und Lehre tätig.
Sein beruflicher Weg begann ausserhalb der Rechtswissenschaft: Während mehr als eines Jahrzehnts arbeitete er in der präklinischen Notfallmedizin und in der internationalen Repatriierung – in einem Berufsfeld, in dem unter Zeitdruck und mit unvollständiger Information entschieden wird. Diese Erfahrung prägt seine juristische Arbeit bis heute.
Er studierte Rechtswissenschaften an der FernUni Schweiz, an der Universität Bern und an der Université de Fribourg, wo er mit einer Dissertation im Medizinrecht summa cum laude zum Dr. iur. promoviert wurde. Seit 2017 ist er Vizepräsident und Mitglied der Geschäftsleitung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Von 2012 bis 2019 präsidierte er die Schweizerische Gesellschaft für Recht in der Notfallmedizin; seit 2014 gehört er zudem dem Verwaltungsrat einer Familiengesellschaft an.
In seiner wissenschaftlichen und institutionellen Arbeit verbindet er Privatrecht und öffentliches Recht mit rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Perspektiven. Im Zentrum steht das Verhältnis von Individuum, Staat und Institutionen: Wie entscheiden Behörden und Organisationen legitim, wenn Wissen unvollständig ist, und wie werden Macht, Verantwortung und Folgen zugerechnet?
Er ist Autor einer Monografie, von Kommentierungen im Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch sowie von Beiträgen in Sammelwerken, Fachhandbüchern und Fachzeitschriften und war vielfach als Referent, Dozent und Workshopleiter tätig. Seine Weiterbildung führte ihn unter anderem an die Université de Fribourg, die London School of Economics and Political Science und die Graduate School of Management der University of California, Davis – mit Schwerpunkten in Kommunikation und Non-Profit-Management, AI Law, Policy and Governance sowie Leadership.
Tim Oliver Köbrich lebt mit seiner Frau und seinen drei Kindern im Berner Oberland.
Wie treffen Institutionen unter Unsicherheit legitime Entscheidungen – und wie werden Macht, Verantwortung und Folgen zugerechnet?
Fünf Themenfelder verbinden Forschung und Lehre mit Führung, Gremienarbeit und institutioneller Praxis.
Strategische Steuerung, Aufsicht und Verantwortung in komplexen Organisationen. Erfahrung aus Geschäftsleitungen, dem Präsidium einer Fachgesellschaft, einem Verwaltungsratsmandat sowie politischen und öffentlich getragenen Gremien. Schwerpunkte liegen auf Rollenklärung, Entscheidungsstrukturen, Risiko- und Verantwortungszuordnung sowie Governance in öffentlich getragenen, gemeinnützigen und regulierten Institutionen – mit besonderem Bezug zum Gesundheits-, Sozial- und öffentlichen Sektor.
Rechtlich und ethisch verantwortbares Entscheiden bei unvollständiger Information: Urteilskraft, Augenmass und Fingerspitzengefühl, professionelle Ermessensausübung, Entscheidungsprozesse in komplexen und sicherheitskritischen Organisationen sowie die Zurechnung von Verantwortung in arbeitsteiligen Institutionen.
Rechtliche Fragen der medizinischen Behandlung und Gesundheitsversorgung, insbesondere Patientenautonomie und Patientenwille, Heilbehandlung durch nichtärztliche Gesundheitsberufe, Reanimationsentscheide sowie die rechtliche Organisation der präklinischen Notfallmedizin.
Autonomie, Urteilsfähigkeit und Schutz der Person, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie die rechtliche und institutionelle Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Menschen.
Legitimität algorithmisch unterstützter Entscheidungen, Verantwortung und menschliche Kontrolle beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Behörden und Institutionen sowie die rechtlichen und ethischen Grenzen der Delegation an technische Systeme.
Anfragen zu Verwaltungs- und Stiftungsratsmandaten, Gutachten, Referaten und wissenschaftlichen Kooperationen:
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